AMAZON - Änderung der Berechnung der Umsatzsteuer für Gebühren ab 01.08.2024 - WEBINAR

 

Auf den ersten Blick sieht es nach einer einfachen Änderung der rechnungstellenden Firma im Amazon-Marketplace aus. Aus Amazon ASE wird Amazon AEU. Da Amazon AEU jedoch Niederlassungen in verschiedenen Ländern betreibt und die Rechnungen für die Amazon-Gebühren nun von diesen Niederlassungen erstellt werden, ändert sich jedoch der steuerliche Sachverhalt, der hier zu buchen ist.

Betroffen von diesen Änderungen sind alle Händler, die ihren Sitz in einem der Länder haben, in denen Amazon AEU eine Niederlassung betreibt:

  • Alle Händler mit Sitz in Deutschland sind betroffen. Hier sind Änderungen notwendig!
  • Alle Händler mit Sitz in Österreich sind nicht betroffen. Nach aktuellem Stand sind hier keine Änderungen notwendig.

 

Nähere Informationen gibt es auch im WEBINAR am 08.08.2024. Hier können Sie sich gerne anmelden: Anmeldung (gotowebinar.com)

Länder, in denen Amazon AEU einen Sitz hat: Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Belgien und Schweden.

WICHTIG: Der Verkauf geht uneingeschränkt weiter! Die Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.

Trotzdem hat die Änderung Auswirkungen, die Sie als Händler kennen sollten:

  • Die Gebühren werden zukünftig zuzüglich der Umsatzsteuer im jeweiligen Land berechnet.
  • Die Auszahlungsbeträge Ihrer Amazon-Verkäufe werden um die Umsatzsteuer auf die Gebühren (19 %) reduziert!
  • Für die Buchhaltung ergibt sich die Anforderung, die Gebührenbuchungen nun mit einem Steuerschlüssel (9 oder 401) an den Steuerberater weiterzugeben. Dadurch wird der Vorsteuerabzug gewährleistet. 

 

Für Sie als Händler ist die Besteuerung der Gebühren aufwandsneutral, da Sie den Vorsteuerabzug geltend machen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Besteuerung der Gebühren auf diese Weise kurzfristig die Liquidität schmälert. Gerade wenn saisonal bedingt mit höheren Umsätzen gerechnet wird, kann das liquiditäts-belastend sein.

Als Nutzer der Fibu-Schnittstelle können Sie bereits jetzt die Steuerschlüssel frei hinterlegen. Damit ein möglichst reibungsloser Übergang gewährleistet wird, stellen wir rechtzeitig ein Update zur Verfügung, das die Möglichkeit schafft, per 01.08.2024 sowohl die Reverse-Charge-Besteuerung der alten Regelung (Amazon ASE) als auch der neuen Regelung (Amazon AEU) parallel zu hinterlegen! Wir halten Sie über unsere nächsten Schritte per Newsletter und hier im Blog auf dem Laufenden!

Hier finden Sie die Informationen, die von Amazon zu diesem Thema veröffentlicht wurden: Amazon

 

Hier finden Sie die Einstellungen in der Fibu-Schnittstelle zum Thema Amazon-Gebühren: Fibu-Schnittstelle / Setup / Zahlungen / Amazon (Musterkonten auf Basis des SKR03). Bitte beachten Sie, dass diese Einstellungen für alle Marktplätze hinterlegt werden müssen. Marktplätze die bislang keinen Eintrag hinterlegt hatten, werden nicht automatisch angelegt, sondern müssen manuell in Absprache mit Ihrem Steuerberater ergänzt werden, zum Beispiel UK. Dazu prüfen Sie bitte auch die von Amazon erstellten Rechnungen!

 

 

Bitte prüfen Sie auch die im Reiter "Sonstige Kosten (Werbung, Versand, ...) hinterlegten Steuerschlüssel. Auch hier sollten die Steuerschlüssel angepasst werden.

 

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