Nicht nur im Onlinehandel, aber auch hier ist eine Jahres-Inventur zwingend erforderlich. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe, sondern auch um die korrekte Ermittlung der Bestände und Werte für den Jahresabschluss. Was dabei zu beachten ist hat unser Partner, Wirtschaftsprüfer Burmeister aus Rößrath, ausführlich in seinem BLOG zusammen gestellt. (Der Link: https://www.wp-burmeister.de/inventur-zum-31-dezember-2019-bei-e-commerce-unternehmen/)